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Direkt KFZ Gutachter Berlin | Sachverständigen- und Ingenieurbüro

Malik Bulat

Fachgebiete:

Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

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Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung erstatten den Schaden

Wurde das Auto durch Brandstiftung zerstört, ist es unwahrscheinlich, dass der Täter ausfindig gemacht und für den Schaden belangt wird. In diesem Fall springt die Teilkaskoversicherung ein, in der Regel muss man mit einer Selbstbeteiligung zwischen 150 und 300 Euro rechnen. Autobesitzer ohne Teilkaskoversicherung bleiben auf dem Schaden sitzen, denn die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kommt für diesen Schaden nicht auf.

Wurde das Auto nicht durch Feuer zerstört, sondern durch Vandalismus beschädigt (z.B. abgetretene Spiegel, zerbrochene Scheiben oder aufgeschlitzte Reifen), hilft nur eine Vollkaskoversicherung. Auch diese beinhaltet in der Regel eine Selbstbeteiligung von 300 Euro. Nach Regulierung des Schadens durch die Vollkaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer allerdings mit einer Erhöhung der Versicherungsprämie rechnen.
Was wird erstattet?

Wenn die Versicherung den Schaden des zerstörten oder beschädigten Fahrzeugs reguliert, wird meist nur der Zeitwert des Wagens ersetzt. Dagegen können Kaskoversicherungen mit Kaufpreisentschädigung den kompletten Kaufpreis erstatten.

Befanden sich im Auto Navigationsgeräte, Handys oder Gepäck, so werden diese nicht von Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen, da die Versicherung nur für den Schaden an fest eingebauten Teilen aufkommt.
Das müssen Betroffene jetzt tun

Melden Sie den Vorfall bei der Polizei und machen Sie eine Schadenanzeige bei der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung. Sollte der Täter ermittelt werden können, so kann ihm gegenüber ein entsprechender Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. Die Anzeige bei der Polizei ist auch meist Voraussetzung für eine Schadenübernahme durch die Kaskoversicherung.

Quelle: www.adac.de


Schaden in der Waschanlage – diese Rechte haben Sie

Wer ein Auto besitzt, fährt meist regelmäßig in die Waschanlage. Wird das Fahrzeug in der Waschstraße beschädigt, entsteht oft Streit über den Ersatz des Schadens. Die wichtigsten Infos und Tipps.

Auto direkt nach der Wäsche kontrollieren
Schäden beim Anlagenbetreiber sofort melden
Schlichtungsstelle hilft bei Streit mit Betreiber der Waschanlage

Wenn das Auto mit einem Schaden aus der Waschstraße kommt, versuchen Waschanlagen-Betreiber oft, um den Schadenersatz herumzukommen. Streit ist programmiert. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Nach der Autowäsche Fahrzeug kontrollieren

Reichte das Wasser bis unterhalb des Türschwellers, sind Schäden nicht auszuschließen. Sofern das Fahrzeug Auffälligkeiten zeigt, empfehlen die Technik-Experten des ADAC alle Funktionsbauteile im Bodenbereich des Pkw checken zu lassen. Ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt schützt vor bösen Überraschungen.
Wasser über dem Türschweller oder im Innenraum

So gehen Sie richtig vor, wenn Sie Ihr Auto in der Waschanlage hatten:

Kontrollieren Sie direkt nach der Wäsche, ob das Auto beschädigt wurde.
Melden Sie Schäden beim Anlagenbetreiber, bevor Sie das Gelände verlassen.
Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über die Schäden geben.

Sie können Schäden auch noch später melden. Der Nachweis, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, ist dann aber schwieriger.
Das sind die häufigsten Schäden

ntstehen Schäden durch nicht ordnungsgemäß arbeitende oder verschmutzte Reinigungsbürsten, muss der Waschanlagen-Betreiber diese in der Regel ersetzen. Er muss darauf achten, dass sich in den Waschbürsten keine Fremdkörper verfangen, die Lack- und Schrammschäden verursachen können. Eine lückenlose Kontrolle nach jedem Waschvorgang ist dem Betreiber aber nicht zuzumuten.
Unfall in der Waschstraße

Kommt es zu einem Auffahrunfall in einer Waschstraße, muss der Betreiber nachweisen, dass er die Kunden und Kundinnen auf die zu beachtenden Verhaltensregeln hingewiesen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 19.7.2018, Az.: VII ZR 251/17). Der Betreiber muss nach Ansicht des BGH nicht nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten. Er muss auch darauf achten, dass durch ein (seltenes aber vorhersehbares) Fehlverhalten von Kunden und Kundinnen keine Schäden entstehen. Lesen Sie dazu auch dieses interessante Urteil: Bremsmanöver in der Waschanlage: Wer zahlt den Schaden?

Quelle: www.adac.de

Kfz Gutachter Berlin - 04.11.2023

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass Direkt Kfz Gutachter Berlin weiterhin die erste Wahl für hochwertige Kfz-Gutachten, Unfallgutachten und Schadengutachten in Berlin und Umgebung ist. Unsere hochqualifizierten Kfz-Meister und Ingenieure setzen ihr umfassendes Fachwissen ein, um präzise und umfassende Gutachten zu erstellen, die unseren Kunden helfen, die besten Entscheidungen zu treffen.

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